Forum - Vertragsabschluss auch per Emoji möglich

 
Katerchen

Ein kanadisches Gericht hat entschieden, dass ein Vertrag durch ein Emoji geschlossen werden kann, beispielsweise mit dem „Daumen nach oben“. Es kommt allerdings auf den Kontext an, ob ein konkretes Angebot vorliegt, dem mithilfe des Emojis zugestimmt wird. (orf)

Da sollten Einige aufpassen mit der Verwendung ihrer Smileys – die schreiben ja ein Dutzend in ihren Chats. Und die Hälfte der Menschen weiß zum Teil nicht einmal die korrekte Bedeutung der Emojis.

Teddypetzi

Und funktioniert das auch bei der Kündigung,  mit Daumen runter 

hobbykoch

Und wenn man gekündigt werden will, schickt man seinem Chef das Emoji mit dem Mittelfinger? Oder zählt das schon als eigene Kündigung?