Die meisten Aufhebungen des VfGH sind ja in Ordnung, aber warum ein Friseurbesuch ein Grundbedürfnis sein soll, erschließt sich mir nicht ganz.
Klar gibt es Menschen, die wöchentlich zum Friseur gehen, aber bei denen geht es wohl eher um die Gesellschaft als um die Frisur
Zahlreiche Corona-Maßnahmen werden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach wie vor überprüft. Nun stellte dieser fest, dass der Friseur-Lockdown für Ungeimpfte rechtswidrig war.
Im Gegensatz zu den Kirchen mussten Kultureinrichtungen wie Museen und Theater im Herbst 2021 coronabedingt schließen (eXXpress berichtete). Dies war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Doch auch der Friseur-Lockdown von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt durften lediglich geimpfte und genesene Menschen ihre Haare einen Friseursalon betreten.
der ganze Bericht ist auf exxpress nachzulesen