Forum - VfGH stellt klar: Friseur-Lockdown für Ungeimpfte war rechtswidrig

 
Lara1

Zahlreiche Corona-Maßnahmen werden vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach wie vor überprüft. Nun stellte dieser fest, dass der Friseur-Lockdown für Ungeimpfte rechtswidrig war.

Im Gegensatz zu den Kirchen mussten Kultureinrichtungen wie Museen und Theater im Herbst 2021 coronabedingt schließen (eXXpress berichtete). Dies war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Doch auch der Friseur-Lockdown von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war rechtswidrig. Zu diesem Zeitpunkt durften lediglich geimpfte und genesene Menschen ihre Haare einen Friseursalon betreten.

der ganze Bericht ist auf exxpress nachzulesen

 

littlePanda

Die meisten Aufhebungen des VfGH sind ja in Ordnung, aber warum ein Friseurbesuch ein Grundbedürfnis sein soll, erschließt sich mir  nicht ganz.

Klar gibt es Menschen, die wöchentlich zum Friseur gehen, aber bei denen geht es wohl eher um die Gesellschaft als um die Frisur

MaryLou

Und was bringt das Einem? Gar nichts. Jetzt werden die Gerichte beschäftigt, wo es nichts mehr bringt. Die hätten sich schon viel früher die Mühe machen sollen und nicht zusehen wie Kurz und Co. alles "einfriert".

Billie-Blue

Für mich ist Friseur kein Grundbedürfnis, es gibt aber sehr wohl Menschen, für die es ein Grundbedürfnis ist . Meine Mutter hatte einmal eine OP an der Hand und ging dann eine gewisse Zeit lang zum Friseur Haare waschen. Manche Männer müssen ihren Kurzhaarschnitt regelmäßig nachschneiden. Das zählt schon zu einem Grundbedürfnis, dass man sich mit den Haaren wohl fühlt.