In Italien gilt neben dem Streikrecht auch das Recht auf Bewegungsfreiheit. Auch zu Streikzeiten Muss deshalb immer ein Mindestangebot an Bahnen fahren.  Diesen Notfallplan legt eine Kommission fest. Wer dafür eingeteilt ist, darf nicht streiken. So soll sichergestellt werden, dass die Menschen morgens zur Arbeit und abends wieder nachhause kommen.

An Weihnachten, Ostern oder anderen Nationalfeiertagen sowie bei Naturereignissen oder bei Wahlen darf nicht gestreikt werden. Zu Beginn muss es einen Warnstreik geben, der höchstens 4 Stunden dauern darf, danach können Streikphasen maximal einen Tag dauern.