Ab 7. Juli 2026 müssen in neu zugelassenen Fahrzeugen folgende weiterentwickelte Helferlein verbaut sein:

  • Notbremssystem zum Schutz von Fußgänger und Radfahrer
  • Warnsystem bei nachlassender Konzentration (Müdigkeitswarner)
  • Notfall-Spurhalteassistent nun auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Da gab es zwei Jahre Toleranzfrist.
  • Im Bereich Konstruktion muss zudem der Kopfaufschlagschutz im Frontbereich des Wagens mehr Schutz für Fußgänger:innen bieten als bisher.

#ÖAMTC