Eine Minute Rettungshubschrauber wird in der Regel mit 85 Euro berechnet. Das summiert sich dann schnell. Da sollte man sich überlegen, was man wo tut.
Forum - Wanderer muss für Rettungsflug bezahlen
es gibt versicherungen, die das bezahlen. wer sich auf einen berg wagt, sollte halt so eine versicherung abschließen. schulen sind grundsätzöich versichert gegen das risiko, dass sich auf ausflügen oder skikursen jemand verirrt. ob die versicherung allerdings zahlt, ist dann deren sache.
Ob eine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit zahlt ist fraglich. Wenn Jemand im hochalpinen Gelände einen Bergpfad verlässt, ist es mehr als fahrlässig.
Im hochalpinen Gelände einen Bergpfad bewusst verlasssen oder mit unpassender Ausrüstung unterwegs sein, ist sicher fahrlässig.
Wie vor kurzen eine deutsche Wandergruppe, die mit 2 Kleinkinder und 2 Babys in einer Babytrage sowie Erwachsene in Sandalen, unterwegs waren.
Da sollten die Berungskosten auf jeden Fall übernommen werden müssen.
Oft passiert es aber weil man einen Wegweiser übersieht.
Ich hoffe, daß eine etwaige Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlt, anders lernen die Sandalen-Touristen vermutlich nicht, daß es keine gute Idee ist ohne gute Ausrüstung in die Berge zu gehen
Der Wanderer wird sich das beim nächsten Mal sicher gut überlegen, und vielleicht hilft es anderen auch.
Wenn er die markierte Route grundlos verlässt soll er eben für sie Rettung bezahlen
gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3218561/
Bei Bad Gastein (Pongau) hat die Flugpolizei am Mittwoch einen Wanderer vom Berg gerettet. Er hatte sich im hochalpinen Gelände verstiegen und schließlich einen Notruf abgesetzt. Die Kosten für den darauffolgenden Rettungsflug muss der 58-Jährige nun offenbar selbst tragen.
Der Mann aus Oberösterreich verließ laut Polizei Mittwochvormittag den beschilderten Alpinsteig, verirrte sich im hochalpinen Gelände und setzte schließlich einen Notruf ab.
Die Begründung für die Verrechnung: der Wanderer habe sich fahrlässig selbst in Gefahr gebracht, weil er die markierte Route bewusst verlassen habe.
Es wird jeder gerettet, der sich in Gefahr begeben hat, aber bei Fahrlässigkeit muss man halt mit der Weiterverrechnung der Kosten rechnen. Ist auch richtig so.