Alle Stimmzetteln werden nach dem Auszählen verpackt, versiegelt und im Archiv der Gemeinde solange aufbewahrt, bis die Einspruchsfrist abgelaufen und die Wahl nicht mehr anfechtbar ist.
Die Parteien haben ab der Verlautbarung des Ergebnisses eine Woche Zeit, einen Einspruch zu erheben. Sobald die Gemeinde das OK vom Bundesministerium erhält, dass die Wahl unanfechtbar ist, dann müssen die Unterlagen von der Gemeinde ordentlich entsorgt werden.
Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 10.10.2022 um 18:22 Uhr
Alle Stimmzetteln werden nach dem Auszählen verpackt, versiegelt und im Archiv der Gemeinde solange aufbewahrt, bis die Einspruchsfrist abgelaufen und die Wahl nicht mehr anfechtbar ist.
Die Parteien haben ab der Verlautbarung des Ergebnisses eine Woche Zeit, einen Einspruch zu erheben.
Sobald die Gemeinde das OK vom Bundesministerium erhält, dass die Wahl unanfechtbar ist, dann müssen die Unterlagen von der Gemeinde ordentlich entsorgt werden.
Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 10.10.2022 um 18:22 Uhr