Forum - Wenn Herdenschutzhunde nicht bellen dürfen

 
Lara1

finde ich es wirklich bescheuert.

Weil sich die Nachbarn einer Landwirtin im deutschen Nordrheinwestfalen über das "unzumutbare" Gebell ihrer Herdenschutzhunde beschwerten, dürfen insgesamt 46 Rinder, Ponys und Schafe nur noch zu bestimmten Zeiten gehütet werden. Eine Nacht- und Mittagsruhe muss laut dem Oberverwaltungsgericht eingehalten werden.

Paradox, denn gerade zu Zeiten wo der Wolf auf die Jagd geht, muss die Landwirtin nun ihre Hunde einsperren. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind die Weidetiere demnach ungeschützt, obwohl sie in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet stehen. Die Interessen der Nachbarn und ihr Bedürfnis nach Ruhe überwiegen in diesem Fall das betriebliche Interesse der Landwirtin, heißt es.

Wer solche Nachbarn hat und diesen Richter, ist arm dran.

jowi59

Solche Herdenschutzhunde bellen sicher nicht ohne Grund in der Nacht.

Und wenn man solche Richter hat braucht man keine Feinde oder Wölfe mehr.

littlePanda

Das Urteil ist genauso wenig nachvollziehbar - wenn es tatsächlich um gut ausgebildete Herdenschutzhunde geht, denn die sind keine ständigen Kläffer, sondern bellen nur, wenn es einen Grund gibt -  wie das des Bauern, der Mitschuld war, weil eine Kuh eine mit Hund über die Wiese latschende Touristin getötet hat.  

Katerchen

Bin gespannt was passiert, wenn dann ein Wolf etliche Tiere in der Nacht dann reißt. Leider kann man diesen Richter nicht auf Schadenersatz verklagen. 
Diese "Nachbarn" gehören zur gleichen Spezies, die gegen den Misthaufen beim Landwirt klagen, gegen das Krähen des Hahns, gegen das Läuten der Kirchenglocken usw.

Übrigens, die französische Nationalversammlung hat als letzte Instanz den Schutz typisch ländlicher Geräusche und Gerüche per Gesetz festgeschrieben, nachdem auch ständig geklagt wurde.