Forum - wieder ein Freispruch

 
Lara1

Florian Machl, Journalist und Herausgeber:

wie beim ersten Freispruch wurde auch bei der zweiten Verhandlung ein Freispruch für Florian Machl gefällt.

Van der Bellen hatte wegen der Aussage geklagt: er habe

“die Verfassung mit Füßen getreten”.

In erster Instanz wurden Machls Äußerungen als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt beurteilt.

Der RA Schmidauer verweist auf 50 verfassungswidrige Verordnungen, die vom BP nicht kommentiert wurden. Die Wurzel der Meinungsfreiheit sei die Kritik an mächtigen – je mächtiger, desto eher muss man Kritik aushalten.

Daß ein van der Bellen Journalisten klagt, darüber wird in den Medien anscheinend nicht gerne berichtet.

Billie-Blue

Grundsätzlich hat jeder das Recht, jemanden zu klagen, auch hier muss Gleichberechtigung herrschen. Und die Gerichte entscheiden dann, wie auch in diesem - mir unbekannten -  Fall. 

Lara1

Da könnte doch auch darüber berichtet werden? Oder gibt es da keine Gleichberechtigung?

littlePanda

Also wenn über jede Klage, die ein Politiker einbringt berichtet würde, dann würde in den Medien sonst  nix mehr stehen.

Lara1

Interessante Meinung. Immerhin geht es da um den BP - den Hüter der Verfassung.

Van der Bellen lies schon 7x klagen.(vermeintliche „Majestätsbeleidigung)

Fischer und Klestil  übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte aus- da gab es keine einzige Ermächtigung zur Strafverfolgung.