Grundsätzlich hat jeder das Recht, jemanden zu klagen, auch hier muss Gleichberechtigung herrschen. Und die Gerichte entscheiden dann, wie auch in diesem - mir unbekannten - Fall.
Forum - wieder ein Freispruch
Lara1
Da könnte doch auch darüber berichtet werden? Oder gibt es da keine Gleichberechtigung?
littlePanda
Also wenn über jede Klage, die ein Politiker einbringt berichtet würde, dann würde in den Medien sonst nix mehr stehen.
Lara1
Interessante Meinung. Immerhin geht es da um den BP - den Hüter der Verfassung.
Van der Bellen lies schon 7x klagen.(vermeintliche „Majestätsbeleidigung)
Fischer und Klestil übten ihr Amt offenbar mit mehr Güte aus- da gab es keine einzige Ermächtigung zur Strafverfolgung.
Florian Machl, Journalist und Herausgeber:
wie beim ersten Freispruch wurde auch bei der zweiten Verhandlung ein Freispruch für Florian Machl gefällt.
Van der Bellen hatte wegen der Aussage geklagt: er habe
“die Verfassung mit Füßen getreten”.
In erster Instanz wurden Machls Äußerungen als klar von der Meinungsfreiheit gedeckt beurteilt.
Der RA Schmidauer verweist auf 50 verfassungswidrige Verordnungen, die vom BP nicht kommentiert wurden. Die Wurzel der Meinungsfreiheit sei die Kritik an mächtigen – je mächtiger, desto eher muss man Kritik aushalten.
Daß ein van der Bellen Journalisten klagt, darüber wird in den Medien anscheinend nicht gerne berichtet.