Der oberste Gerichtshof hat nun beschlossen, dass es "Zupf di" ab sofort nicht mehr gestattet sei, Aufforderungsschreiben an potenzielle Besitzstörer im Auftrag Dritter zu versenden.

Das Unternehmen, bestehend aus Juristen und Partner-Rechtsanwälten, bot Privatgrundstückbesitzern ihre Hilfe an. Demnach wurden in der Vergangenheit bereits unzählige Autobesitzer in Österreich mit einer hohen Zahlungsaufforderung überrascht, weil diese die Privatgelände der "Zupf di"-Kunden befahren hätten (teilweise bis zu 400 Euro).

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