Der Hintergrund ist eine EU-weit geltende Konsumentenschutzregelung. Bei Online-Käufen gilt eine 18-tägige Wartefrist, bevor die digitale Jahresvignette aktiviert wird. Das bedeutet: Nur wer die digitale Jahresvignette bis spätestens 14. Jänner im ASFINAG-Mautshop oder über die ASFINAG-App kauft, kann sie garantiert ab 1. Februar 2026 nutzen.

 
Wer den 14. Jänner versäumt, hat dennoch eine Möglichkeit: Digitale Jahresvignetten, die bei Trafiken, Tankstellen, ASFINAG-Mautstellen sowie bei ÖAMTC, ARBÖ oder ADAC gekauft werden, sind sofort gültig, ganz ohne Wartefrist.