Forum - Ab 01. Juli neues Exekutionsrecht

 
Pesu07

Das bedeutet, dass Gläubiger auf eigene Faust ein Insolvenzverfahren vor Gericht beantragen können. Die Namen der Betroffenen werden in ein öffentliches Register eingetragen. Arbeitgeber, Hausverwaltungen usw. können jederzeit prüfen, wer zahlungsunfähig ist, noch ehe das Verfahren begonnen hat. Viele Menschen, die nie gedacht hätten, dass sie einmal Hilfe brauchen, sind durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit u.ä. wirtschaftlich schwer betroffen. Private Schulden zu verheimlichen, das dürfte in Zukunft schwieriger werden.

@Danke AllBlacks

Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 26.06.2021 um 21:28 Uhr

AllBlacks

ab 1.Juli ;-)

laut Experten ist das eine Vereinfachung und Erleichterung für die Gerichte, auch für die Schuldner bringt das gewisse Vorteile (aber eben nicht nur wie z.B. frühzeitige Veröffentlichung des Namens)... ich glaub nal den Experten.

Silviatempelmayr

Leider gibt es sehr viele Menschen mit Schulden. Manche können auch nichts dafür. Aber verheimlichen bringt gar nichts. 

Zwiebel

Für das Insolvenzverfahren ist es völlig Wurst, ob man etwas dafür kann. Verheimlichen ist dann relevant, wenn man sich gerne auch noch strafbar machen möchte. 

Was ist jetzt neu im Insolvenzrecht? Ich denke nicht, dass es das mit dem GläubigerAntrag ist, denn der Gläubiger hatte schon bisher ein Antragsrecht in der Insolvenz. Meines Wissens gibt's jetzt aber die Möglichkeit für den Schuldner, bereits bei drohender Überschuldung einen IA zu stellen, aber im Detail habe ich mich noch nicht damit befasst.

Was ist neu beim GläubigerAntrag?

Zuletzt bearbeitet von Zwiebel am 29.06.2021 um 00:17 Uhr