Das finde ich jetzt völlig überzogen, wahrscheinlich ist das rechtlich gar nicht machbar. Im Nachhinein wird es wieder heißen das ist falsch interpretiert worden.
Forum - Arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion im Urlaub
Das ist wieder so eine unklare Regelung - obwohl mir das zwar egal sein könnte,da ich zu Hause bleibe - finde ich es nicht OKAY, Reisefreiheit in viele Länder hinauszuposaunen und dann sagen, aber wenn was ist, könnt ihr mit Konsequenzen rechnen und das ist dann euer Problem!
Da muss man sich echt gut informieren wenn man ins Ausland fährt. Es hängt schon einiges dran, wäre doch blöd wegen Corona auch noch den Job zu verlieren.
Es wird doch keiner gezwungen im Ausland Urlaub zu machen! Und ich würde es ohne diese Aussage auch nicht machen.
Ich würde jetzt sowieso nicht ins Ausland auf Urlaub fahren. Ich finde , wer das Virus nur wegen einem Urlaub reinholt, sollte Entschädigungen an jene zahlen, die sich deswegen anstecken. Ist nicht machbar, ich weiß.
Das sind wieder so "Schwammige" Formulierungen , wie so vieles was uns in letzter zeit von der Regierung vorgesetzt wird. Die sollen einmal klare Aussagen machen!!!
Das Außenministerium hat viele Länder auf Stufe 4 gesetzt (= hohes Sicherheitsrisiko – von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten).
Wenn man dorthin seinen Urlaub verbringt und sich mit dem Corona-Virus infiziert, kann das arbeitsrechtl. Folgen haben: Die Entgeltfortzahlung muss vom AG nicht beglichen werden bis hin zur möglichen Auflösung des Dienstverhältnisses.
Dem AG muss man nicht sagen, wo man seinen Urlaub verbringt, aber der AG kann auf mögliche Konsequenzen hinweisen.
Aber ob man alle Konsequenzen selber zu tragen hat, muss erst ausjudiziert werden.
Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 16.06.2020 um 07:18 Uhr