Ich denke auch wenn man bei der Wahrheit bleibt kann einem nichts passieren. Man muss das halt auch dann beweisen können.
Forum - Bewertungen zB. von Onlinehändlern
Halbmondchen
Ich habe mir auch zuerst gedacht als ich das hörte jetzt darf man bewerten auch nur mehr mit Vorsicht, aber wenn man bei der Wahrheit bleibt sollte es auch keine Konsequenzen geben angeblich. Aber ein ungutes Gefühl bleibt bei mir nun trotzdem.
Dass man für ein Hassposting im Internet rechtlich belangt werden kann, ist mittlerweile wohl jedem User bekannt. Noch ist aber nicht jedem Internetbewerter klar, dass man auch nach kritischen Bewertungen zB. bei Onlinehändlern in Schwierigkeiten kommen kann. Zumindest wenn Bewertungen nicht der Wahrheit entsprechen. Im bereits anderweitig erwähnten ORF Bericht ging es hierum (habe es von einer ORFHP): Ein Oberösterreicher hatte wegen einer negativen Bewertung einen Brief von einem Anwalt, der bewerteten Firma (Onlinehändler), bekommen. Der Anwalt des Onlinehändlers fordert 1.200,00 Euro, weil dieser Kunde den Shop mit nur 1 von 5 Sternen bewertet hatte. Eine Klage hängt in diesem Fall noch in der Luft - Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Daher sind eimige Internetuser verunsichert. Welche Folgen kann eine schlechte Bewertung für den Bewerter/Konsument haben... Aber auch beim ORF kann man nachlesen: wer bei der Wahrheit bleibt, hat zumindest bei Onlinebewertungen, nichts zu befürchten.