Plötzlich sitzt sie da: eine fremde Katze vor der Tür, die miaut und Einlass fordert – oder sich gleich selbstverständlich im Wohnzimmer niederlässt. Was auf den ersten Blick charmant wirkt, wirft schnell Fragen auf. Gehört das Tier jemandem? Braucht es Hilfe? Und vor allem: Darf man es behalten?
Die klare Antwort: Nein – zumindest nicht sofort. Rechtlich gilt eine zugelaufene Katze als Fundsache. Wer sie einfach behält, riskiert den Vorwurf der Unterschlagung sowie mögliche Schadenersatzforderungen. Außerdem könnte das Tier schmerzlich vermisst werden.
Bei uns stellt sich diese Frage nicht, denn unsere Hunde akzeptieren und lieben nur die eigenen Katzen.
Plötzlich sitzt sie da: eine fremde Katze vor der Tür, die miaut und Einlass fordert – oder sich gleich selbstverständlich im Wohnzimmer niederlässt. Was auf den ersten Blick charmant wirkt, wirft schnell Fragen auf. Gehört das Tier jemandem? Braucht es Hilfe? Und vor allem: Darf man es behalten?
Die klare Antwort: Nein – zumindest nicht sofort. Rechtlich gilt eine zugelaufene Katze als Fundsache. Wer sie einfach behält, riskiert den Vorwurf der Unterschlagung sowie mögliche Schadenersatzforderungen. Außerdem könnte das Tier schmerzlich vermisst werden.
Bei uns stellt sich diese Frage nicht, denn unsere Hunde akzeptieren und lieben nur die eigenen Katzen.
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