Forum - Doppelstaatsbürgerschaft

 
moga67

Ich bin gegen Doppelstaatsbürgerschaft, außer bei Kindern. Ab dem 18 Lebensjahr sollen sie sich dann für ein Land entscheiden. ( Rechte und Pflichten)
Meiner Meinung kann man nur "einem Herrn" dienen!

Speziell, wenn dann auch noch für das andere Land an einer Wahl teilgenommen wird und für dortige Zustände mitbestimmt wird, ist es für mich nicht mehr nachvollziehbar!

AllBlacks

schwieriges thema, prinzipiell bin ich bei moga67. wahlberechtigt ist man eh nur in einem land, oder? außer als eu-staatsbürger bei gemeinderatswahlen, oder?

Teddypetzi

Bin ich grundsätzlich auch bei dir moga67, wobei meine Frau auch 2 hat, sie ist gebürtige Österreicherin und durch eine Heirat auch die Schweizer hat

MaryLou

Die Zeiten wo man einem "Herrn dienen" soll, muß, oder kann, sind doch wohl hoffentlich schon vorbei.

 Für eine zweite  Staatsbürgerschaft sollte man sich erst mit der Volljährigkeit entscheiden können. Da gebe ich dir recht.

Billie-Blue

Was meinst du mit " einem Herrn dienen" in diesem Zusammenhang? Wem dient man mit der Staatsbürgerschaft? Einem Land oder zwei Ländern?

Ich kenne mich damit nicht aus, auch nicht mit den Rechten bezüglich Wahlen und so.

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass man nur dann das Wahlrecht haben sollte , wenn man in dem Land auch wohnt und die Folgen des Wahlergebnisses mitausbaden darf.

snakeeleven

Ich bin auch , so wie moga67 , gegen die DOPPELSTAATSBÜRGERSCHAFT. Warum werden gewisse Personen bevorzugt. Das gleiche ist mit der SPRACHE . Gewisse Opernstars sprechen kein Wort DEUTSCH und haben die ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT.

Limone

Ich bin auch gegen eine Doppelstaatsbürgerschaft. Kenne aber niemanden der eine hat, ausser von den Opernstars oder anderen Prominenten.

martha

Ich habe seit meiner Geburt die österreichischen Staatsbürgerschaft und kenne in meinem Freundeskreis niemanden mit Doppelstaatsbürgerschaft. 

Dosch

Ich bin auch der Meinung, dass eine Staatsbürgerschaft völlig ausreichend ist.        

moga67

MaryLou Das ist ein Sprichwort - damit meine ich einfach gesagt, man kann nicht z.B den österreichischen Präsenzsdienst absolvieren und den Schwur auf die Verteidigung Österreichs leisten und gleichzeitig, in der Türkei durch eine Wahl, die Lage dort mitentscheiden.
( Das ist zwar in Österreich verboten, in der Türkei erlaubt)
Wer hier lebt, hat sich an die Regeln unseres Landes zu halten,würde mich auch an die Regeln eines Landes halten, egal ob als Urlaubsgast oder als "Einwohner". Jeder Staatsbürger hat Rechte UND Pflichten -Nachlese auf rechteasy.atRechte

und Pflichten des Staatsbürgers Der Staatsbürger hat Recht auf einen ungestörten Aufenthalt im Land, er hat politische Rechte (Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmungen etc.), er hat Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und hat weiters ein Recht auf Schutzanspruch österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland.

Der Staatsbürger hat aber auch Treuepflicht gegenüber dem Staat und hat die Pflicht zur Übernahme eines Geschworenenamtes, Männer müssen den Wehrdienst oder einen Wehrersatzdienst absolvieren.....

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