Forum - Erstes Raserauto beschlagnahmt

 
Billie-Blue

Wenn es das Eigentum des Lenkers ist, dann kann das Fahrzeug versteigert werden und der Erlös ist sozusagen die Strafe, die gezahlt wird.

Man muss sich eh sehr stark  anstrengen, damit einem das Fahrzeug weggenommen wird. Da musst du wirklcih extrem Gas geben.

Bei diesen massiv überhöhten Geschwindigkeiten muss einem der Lenker nicht leid tun, weil er möglicherweise sein mühsam  zusammengespartes Auto verliert. 

Teddypetzi

@Billie-Blue, war das in diesem Fall kein Raserauto mit einer Übertretung von 60km/h vorm Spital am Gürtel

moga67

In so einem Fall ist das Auto auch als "Waffe" zu sehen.

Finde die Verkehrsstrafenregelung in Finnland, da gerecht.
Da wird die Strafe nach dem Einkommen bemessen. 1000 Euro sind bei 1000 Euro am Sparkonto sind viel Geld, bei 1 000 000  Euro jedoch leicht verschmerzbar.

Billie-Blue

 Teddypetzi, am Gürtel sind vor dem Spital 50 km/h erlaubt. Der Lenker fuhr mit 114 km/h. Das sind um 64 km/h zuviel. Für eine behördliche Beschlagnahme ist das zu langsam.

Damit das Auto behördlich beschlagnahmt wird, muss man im Ortsgebiet um mindestens 80km/ die Geschwindigkeit übertreten. Das bedeutet, er hätte mehr als 130 km/h fahren müssen, damit das Fahrzeug behördlich beschlagnahmt wird.

Außerhalb des Ortes muss man um mindestens 90 km /h die Geschwindigkeit übertreten. Bedeutet, dass du auf der Landstrasse, wo ein Hunderter erlaubt ist, mindestens 190 fahren musst, damit dir das gelingt, dass dein Fahrzeug behördlich abgenommen wird.

Man hat die Grenze eh sehr hoch angesetzt.

Katerchen

Ich halte diese "Grenzen" für zu hoch, es sollte auch schon bei etwas niedriger Geschwindigkeitsübertretung greifen. Innerhalb eines Ortes um 60 zu schnell sollte reichen.

MamaMiau

Bin auch Skeptisch bei diesem Gesetz. Geht mir nicht um Gleichberechtigung oder das arme Geld, dass dann futsch ist. Es geht mir darum, dass ich auch noch aus dem Auto von Bekannten oder einem Mietwagen eine Waffe machen kann, wenn meines schon längst versteigert ist. 

Jemand der lange spart für sein Traumauto, fährt kaum soweit "drüber", dass ihm das Auto abgenommen wird. 

Vl sollte mal allgemein über andere Strafen nachdenken. Waffenverbot schützt ja auch nicht davor, dass ich jemanden umbringe...

 

Teddypetzi

@MamaMiau, das muss sich ein jeder davor überlegen, ich finde die Strafen vollkommen in Ordnung.

es geht auch schlimmer , schau mal in die Schweiz

Schweiz: Gefängnisstrafen für Raser Ohne Bewährung. Das Auto kann beschlagnahmt werden, anders als in Italien auch Miet-, Leasing- oder Firmenfahrzeuge. Und auch wenn der Fahrer nicht Halter ist. Das Gericht entscheidet dann, ob der Wagen versteigert oder verschrottet wird.

MamaMiau

Ja natürlich muss es jeder selbst überlegen, ob es das Wert ist viel zu schnell zu fahren. Aber wenn es ein Mietwagen ist oder auf die Gattin zugelassen oder vom Papa regelmäßig ein Neues spendiert wird, greift das Gesetz ins Leere. Das stört mich. Eine Geldstrafe nach dem Einkommen oder eine ähnliche Strafe bringt sicher mehr. Kannte das Gesetz in der Schweiz dazu nicht, gefällt mir aber viel besser

Billie-Blue

Dass sich manche  alles nachkaufen können und jede Strafe ohne Schmerzen zahlen können, ist bei jeder Geldstrafe auch so und deswegen gehen andere Gesetze ja auch nicht ins Leere. 

Manche werden es sich dann doch überlegen, ob sie ihr heißgeliebtes Vehilkel verlieren wollen. Gerade bei Rasern sind mit dem Auto besondere Emotionen verbunden.

 

Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 23.03.2024 um 22:29 Uhr

Maarja

@ BillieBlue: Geldstrafen werden doch nach Tagessätzen vergeben und die richten sich nach der wirtschaftlichen Lage des Einzelnen und sind damit gerechter (zumindest ist das in Deutschland so)