Ich kann diesem Gesetz nicht wirklich zustimmen. Da geht es um Eigentum - welche Gesetze können da noch folgen? Was kann man den Menschen alles wegnehmen, wenn sie sich nicht an Gesetze halten?
Forum - Erstes Raserauto beschlagnahmt
Was man den Menschen wegnehmen kann wenn man sich nicht an die Gesetze hält? Das Leben zum Beispiel, wenn ein Raser einen Unfall baut.
Um Eigentum geht es auch, wenn die Polizei einem Straftäter eine Waffe abnimmt.
Und bei einer solchen Geschwindigkeit ist das kein Kavaliersdelikt.
Tja, der erste Raser aus Wien hat sein Auto mittlerweile zurückbekommen wien.orf.at/stories/3249658/
Daß das findigen Anwälten gelingt, war ja leider zu erwarten
Ich finde es eine gute Idee, aber ob es rechtlich wirklich möglich ist da bin ich mir nicht sicher.
@Billie-Blue, das erste Auto war schon, un zwar Jener Raser, der in der Nacht 3.-4. März am Wiener Gürtel beamtshandelt wurde, musste sich nicht nur vorläufig von seinem Führerschein verabschieden, sondern auch von seinem Auto. Er wird wegen der verkehrspolizeilichen Übertretungen angezeigt. „Beamte des Stadtpolizeikommandos Josefstadt führten in der Nacht von Sonntag auf Montag Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Inneren Gürtels durch“, schilderte Polizeisprecher Philipp Haßlinger. „Ein Pkw wurde mit einer Geschwindigkeit von 114 km/h abzüglich der Messtoleranz gemessen.“ Der Lenker soll zudem „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet haben“.
@Lara1 einerseits hast du Recht, anderseits wissen alle davon Bescheid, und niemand muss mit 247 km/h über die Donauuferautobahn fahren, selber Schuld und das Mitleid hält sich in Grenzen.
Teddypetzi, du liegst falsch.
Beim Fall am Gürtel war die Übertretung 60km/h und da kam es nur zur auch vorher schon üblichen vorläufigen Beschlagnahme. Zur neuen - amtlichen - Beschlagnahme waren nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Da hätte es 80km/h Überschreitung gebraucht. Oder eine Scheinabnahme in den letzten 4 Jahren.
Der auf der Donauuferautobahn ist der erste Fall einer behördlichen Beschlagnahme.
Kannst z.b. im Bericht im Standard genau nachlesen.
Ich finde es extrem wichtig gegen eine extreme Gefährdung im Straßenverkehr wirkungsvoll vorzugehen. Eine "Sicherstellung des Fahrzeugs" gehört da sicher dazu, ob es auch versteigert werden und der Erlös einbehalten werden kann, da bin ich skeptisch. Es muss ja eine Gleichbehandlung da sein. Wenn jemand, der jahrelang auf sein Auto gespart hat und eigentlich kein hohes Einkommen hat, so bestraft wird, trifft ihn das ungleich härter als den verwöhnten Berufssohn, dem der Papa gleich ein neues Spielzeug kauft.
Es ist zwar ein "Problem" mit der Gleichbehandlung, aber wenn Jemand jahrelang auf sein Auto sparen muss hat er auch einen besonderen Grund, sorgsam damit umzugehen. In diesen Fällen dann entsprechend langsam zu fahren. Diese extrem hohen Geschwindigkeiten sind schon Vorsatz, da fährt man nicht versehentlich etwas übers Limit.
Einen etwas anderen Weg gehen die Schweizer. Bei solch hohen Tempoverstößen können die Fahrer für ein Jahr weggesperrt werden.
Am 9. März ist ein 21 Jähriger aus dem Bezirk Mistelbach mit 247 km/h über die Donauuferautobahn gebrettert. Das Fahrzeug wurde zunächst vorläufig abgenommen, mittlerweile ist der BMW 330d mit 286PS auch behördlich beschlagnahmt. Somit ist der junge Mann der erste , dem das Auto im Rahmen des neuen Gesetztes entzogen wurde. Nun kann es versteigert werden, allerdings sind noch Einspruchsrechte abzuwarten.
Bin neugierig, wie dieser erste Fall ausgeht, ob ein Einspruch durchgehen wird?
Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 21.03.2024 um 14:54 Uhr