Forum - Fahrschule klagt gegen Fußgängerzone

 
Katerchen

Für eine Fahrschule ist das Befahren einer Fußgängerzone schon wichtig, schließlich ist das Thema der ersten Fahrstunde: „wie lernt man, keinen Fußgänger zu überfahren?“ 😈

Vielleicht könnten die Fahranfänger auch lernen, nicht überall mit dem Auto hinzukommen?

Billie-Blue

Fahrschüler sind meistens jung und gut zu Fuß unterwegs. Warum soll das stören, wenn man ein paar Meter zu Fuß dort hin gehen muss? Man  hat ja dabei keine schweren Taschen zu schleppen.

Beim Einkaufen von schweren oder sperrigen Dingen ist eine Fußgängerzone für ein Geschäft allerdings schon etwas nachteilig. z. B. ein Möbelgeschäft, wo man sich selbst  Möbel abholen kann geht kaum in einer Fußgängerzone. 

Aber es wandern auch andere lieber in die Einkaufzentren ab, schon seit Jahrzehnten. Leute lieben anscheinend diese Zentren. Mir gefallen belebte Fußgängerzonen besser.

Lara1

Die Straßenverkehrsordnung StVO schreibe in Paragraf 76a eindeutig vor, dass die Verordnung einer Fußgängerzone aus diversen Gründen „erforderlich“ sein müsse. Dabei geht es zum Beispiel um die Verkehrssicherheit.

„Das Argument, man wolle eine attraktive Innenstadt für Einkäufe und Kulturerlebnisse, zählt hier nicht dazu“, sagt Hagen. Nicht ohne Grund verlange der Gesetzgeber ein klar geregeltes Ermittlungsverfahren, ob diese Maximalvariante zur Reduzierung des Verkehrs wirklich notwendig sei oder ob gelindere Mittel wie etwa eine verkehrsberuhigte Zone zu wählen sind.

Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit
In so einem Ermittlungsverfahren komme das dritte Argument zum Tragen: „Es geht immer um eine Interessenabwägung und die Verhältnismäßigkeit. Denn immerhin handelt es sich bei einer Fußgängerzone um einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der dortigen Haus- und Grundbesitzer, Mieter und Gewerbetreibenden“, sagt Hagen. Sie können nicht mehr zu ihren Häusern, Wohnungen und Betriebsstätten zufahren, wann immer sie es möchten.

Das Gesetz sehe hier aber nur eine Befragung der beruflichen Interessenvertretungen vor. „Dass hier unzählige Anrainerinnen und Anrainer massiv betroffen sind, interessiert niemanden. Auch nicht die Stadt Bregenz. Es gab nämlich keine Einbindung dieser betroffenen Menschen in die Entscheidungsfindung“, kritisiert Hagen.

Wird interessant, wie das Gericht entscheidet.

ORF Vorarlberg

littlePanda

Es geht hier um eine Fahrschule, da wird also kaum ein Kunde darauf angewiesen sein, direkt vor dem Geschäft zu parken und die Kunden dürften nicht das Problem haben, daß sie keine 10 Schritte gehen können. Nicht gehen wollen, wird schon eher zutreffen.

Aber ich bin auch gespannt wie die Sache ausgeht, denn der Betreiber hat einige stichhaltige Argumente gebracht, die gegen die Fußgängerzone sprechen

Goldioma

 Lieber little Panda, 10 Schritte wären schöb, aber die Fahrschule ist direkt im Zentrum und die nächste Parmöglichkeit ist wohl ca 5 min weiter weg, doch nur ein Kurzzeitparkplatz, der ständig überfüllt ist. Für die Apotheke, die noch ca 5om weiter als die Fahrschule ist es mitlerweilen soweit, dass sie bald zusperren wird müssen. Bei den diversen anderen Geschäften ist es nicht tragisch.

Billie-Blue

Danke für die Erklärung, Goldioma. Jetzt verstehe ich. Man sieht wieder einmal, wenn man so wie ich die Umstände nicht kennt - ich war noch nie in Bregenz - sollte man sich mit einer Meinungsabgabe zurückhalten.

jowi59

Das verstehe ich nicht ganz.

Anrainer dürfen doch normalerweise zu ihrem Haus oder Betrieb zufahren.

littlePanda

Goldioma: Die wenigsten Fahrschüler dürften mit dem Auto zur Fahrschule fahren und dafür dann einen Parkplatz brauchen und 5 Minuten gehen, würde junge Menschen auch mit Sicherheit nicht überfordern. 

Und wenn eine Apotheke zusperren muß,  weil sie in einer Fußgängerzone liegt, dann gibt es auch andere Probleme.

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