Forum - Flugrettung darf nicht fliegen

 
littlePanda

Ein altes Bundesgesetz und eine fehlende Ausnahmegenehmigung erschweren derzeit die Arbeit der ÖAMTC-Flugretter in Graz-Thalerhof. Sie dürfen nur während der Öffnungszeiten des Flughafens abheben, und Start- und Landeerlaubnis erteilt die Austro Control.

gelesen bei: steiermark.orf.at/stories/3239500/

Bei manchen Gesetzen kann man wirklich nur den Kopf schütteln oder glaubt jemand ernsthaft, daß Unfälle nur während der Bürozeiten vorkommen?

 

Katerchen

Also dürfen demzufolge auch die Unfälle wo die Rettungshubschrauber benötigt werden nur zu den Öffnungszeiten des Flughafens passieren? Hoffentlich halten sich die Unfälle daran. Ist schon ziemlich irre.

Silviatempelmayr

Was soll den das bitte. Ein Rettungs-hubschrauber muss doch rund um die Uhr starten und fliegen.