"Jetzt darf die Polizei einfach anläuten und im Haus oder in der Wohnung eine Nachschau halten ohne Durchsuchungsbefehl."
Das glaube ich nicht. Die Polizei kann anläuten - wie sonst auch. Aber reinlassen musst du Sie nur, wenn Sie einen gerichtlichen Beschluss vorzeigen. Wo steht was Gegenteiliges?
Anlass für den Unmut ist ein neuer Erlass des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) für die Osterfesttage:
Die Länder sollen demnach ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen“.
Jetzt darf die Polizei einfach anläuten und im Haus oder in der Wohnung eine Nachschau halten ohne Durchsuchungsbefehl.
Das ist schon ein bissl zum fürchten, oder?