Heute und morgen am Karsamstag gelten in Bayern die „Stillen Feiertage“.

An allen stillen Feiertagen müssen die Tanzflächen - unabhängig von eventuell zulässiger Musik – leer bleiben. Veranstaltungsorte wie Clubs, Diskos und Bühnen dürfen öffnen, müssen aber ihr Programm dem Tag anpassen. An den meisten Stillen Feiertagen ist es möglich bis 2 Uhr "hinein zu feiern". Danach dürfen die Clubs weiter offen bleiben, müssen aber die Musik leiser drehen und die Tanzwütigen von der Tanzfläche holen. Das Tanzverbot gilt für öffentliche Veranstaltungen.

Vergnügungsstätten wie Spielhallen haben generell geschlossen.

Wie wird das eigentlich in Österreich gehandhabt?