Ich wäre auf jeden Fall dafür, dass die Amtsärzte entscheiden müssen.
Die praktischen- und Hausärzte sind doch meist befangen.
In kleineren Orten kennt man sich doch persönlich und ist oft auch per DU.
Ich wäre auf jeden Fall dafür, dass die Amtsärzte entscheiden müssen.
Die praktischen- und Hausärzte sind doch meist befangen.
In kleineren Orten kennt man sich doch persönlich und ist oft auch per DU.
Ich kann mich da nur den SchreiberInnen vor mir anschließen - jedenfalls sollten das nur Amtsärzte machen dürfen. Nicht nur zum Schutz der Hausärzte, die sich vielleicht unter Druck gesetzt fühlen, sondern auch um tatsächlich nur solche Fälle zu befreien, bei denen es medizinisch tatsächlich notwendig ist.
Ich seh dass bisserl anders, mein arzt is gegen vieles geimpft da er auch 2 monate im Jahr für Ärzte ohne Grenzen nach Afrika fliegt usw. Selbst hat er immer "Impfungen" empfohlen, doch diese Corona Impfung lehnt er ab, sie ist in einem Eilverfahren zugelassen worden und durch ausnahmebestimmungen überhaupt noch in verwendung, Typhus ist eine der "gefährlichsten" Impfungen, und die methode währe schon 2 mal fast verboten worden da es die damalige grenze von 250k nebenwirkunge überschritten hat und sich der neuen grenze mit 360k auf 400k annähert, die CoronaImpfstoffe sind derzeit bei einem wert von 1.3 Millionen, kein anderer Impfstoff darf bei dieser menge an Nebenwirkungserscheinungen mehr am markt bleiben. Ich vertraue meinem Arzt ( im übrigen eiin Blut Roter und kein FPÖ anhänger (am land weiss man wer was wählt)), und sollang mir der nich sagt, hau dirs Jaukerl rein ( die 3te ) mach ichs auch nicht. die 2 hab ich mir geholt ohne mit ihm drüber zu reden, bei der ersten hat ich nichts, und nach der 2ten begann bei mir ein Herzrasen mit "aussetzter" welches bis jetzt noch nicht weg is ( sporadisch meistens am abend ) und die 2te infung is nu ca 4 monate her.
IMPFBEFREIUNG NUR DURCH AMTSÄRZTE?
ein ganz klares ja von mir
besonders "liebe" Patienten versuchen immer wieder Ärzte unter Druck zu setzen
keine Chance für sogenannte Gefälligkeitsgutachten. Doch wird es sie trotzdem geben