Forum - Käufer entdeckte Versteck in Tresor

 
Pesu07

Im Geheimfach eines gebraucht gekauften Tresors hat ein Man aus Oberbayern einen Goldbarren entdeckt und mit seinem anständigen Verhalten große Freude bei der Familie des ehemaligen Besitzers ausgelöst. Denn dem 90-Jährigen war der versteckte Barren im Wert von rd 32.000 Euro offensichtluch nicht mehr bewusst gewesen.

Der Tresor hatte gerade mal 15 Euro auf einer Online-Platform den Besitzer gewechselt. Erst Zuhause bemerkte der 56-Jährige das Geheimfach. Der Mann brachte den Goldbarren zur Polizei, die den Verkäufer kontaktierte.

Zuletzt bearbeitet von Pesu07 am 18.04.2026 um 06:30 Uhr

Mioljetta

Eine sehr edle Geste - ich hoffe der Finder hat seinen ehrlich erworbenen Finderlohn erhalten

Billie-Blue

Bevor man etwas verkauft, wäre es doch ratsam, nachzusehen, ob etwas drinnen ist, insbesonders, wenn es sich dabei um einen Tresor handelt.

Der Verkauf des Goldbarren wäre wohl unter Umständen etwas riskant gewesen, wenn man nicht nachweisen kann, wie man dazu gekommen ist. Das wird der Käufer wohl gewusst haben.

Silviatempelmayr

Das ist ein ehrlicher Mensch. Ich würde da sicher ein wenig überlegen ob ich den Fund melde. 

Billie-Blue

Das ist nicht ein " ehrlicher Mensch", sondern ein Mensch, der keine Straftat begehen wollte.

Hätte er den Fund nicht unverzüglcih gemeldet, wäre das die Begehung einer Straftat, in diesem Fall Unterschlagung. Da die Suimme sehr hoch ist, würde es in Österreich bis zu 2 Jahre Haft und/ oder eine hohe Geldstrafe geben. Und eine Vorstrafe.

Da gibt es  nichts zu überlegen, das sollte klar sein, dass man niemandem sein Eigentum wegnimmt. Das Gold gehört auch nach dem Kauf des Tresors dem Verkäufer.

 

jowi59

Das wäre eine ordentliche Verzinsung seiner 15.- Euro.

Wahrscheinlich müsste er bei einem Verkauf nachweisen, woher er das Gold hat.

Limone

Ich habe das gestern gelesen. Das ist aber nicht klar, wem der Goldbarren gehört. Entweder sie einigen sich oder es geht vor das Gericht. Ohne die Ehrlichkeit des Käufers gäbe es gar kein nichts für den Verkäufer.

Katerchen

Rechtlich gesehen ist der Fall eindeutig zu bewerten. "Nicht jeder Gegenstand, der sich zufällig in einer verkauften Sache befindet, wird automatisch mitverkauft", so ein Rechtsanwalt. "War also ein weiterer Gegenstand nicht erfasst, dann bleibt das Eigentum grundsätzlich beim bisherigen Eigentümer. Selbst wenn man annehmen wollte, dass der Gegenstand mit verkauft worden sei, kann man den Kaufvertrag anfechten.