Österreich hat bei der Auszahlung der Corona-Hilfen offenbar gegen EU-Recht verstoßen. Nun droht zahlreichen Unternehmen die Rückzahlung von Millionenbeträgen – mit weitreichenden Folgen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Wie "Der Standard" berichtet, hat Österreich die Hilfen in der Pandemie vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt.
Anlass für das wegweisende OGH-Urteil (GZ: 1Ob23/26b) vom 28. April 2026 war das Verfahren rund um eine Raststättenkette. Diese hatte argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen zu haben. Der OGH erteilte diesem nationalen Vertrauensschutz jedoch eine Absage. Laut dem Höchstgericht ist die Finanzverwaltung unionsrechtlich verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern.
Österreich hatte den gesetzten Rahmen von 2,3 Millionen Euro je Unternehmen überschritten, da die Republik die Höchstgrenzen auf jede einzelne Gesellschaft innerhalb eines Konzerns anwandte und entsprechend auszahlte. Auf betroffene Unternehmen kommen Rückzahlungen zu, die zu Insolvenzen führen könnten, warnen Anwälte.
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Österreich hat bei der Auszahlung der Corona-Hilfen offenbar gegen EU-Recht verstoßen. Nun droht zahlreichen Unternehmen die Rückzahlung von Millionenbeträgen – mit weitreichenden Folgen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass für staatliche Covid-19-Förderungen die EU-Höchstgrenzen pro Konzern und nicht pro Tochtergesellschaft gelten. Wie "Der Standard" berichtet, hat Österreich die Hilfen in der Pandemie vielfach auf Basis einzelner Gesellschaften berechnet und damit EU-Beihilfenrecht verletzt.
Anlass für das wegweisende OGH-Urteil (GZ: 1Ob23/26b) vom 28. April 2026 war das Verfahren rund um eine Raststättenkette. Diese hatte argumentiert, die Förderungen im Vertrauen auf die nationalen Vorgaben gutgläubig empfangen zu haben. Der OGH erteilte diesem nationalen Vertrauensschutz jedoch eine Absage. Laut dem Höchstgericht ist die Finanzverwaltung unionsrechtlich verpflichtet, rechtswidrige Beihilfen zurückzufordern.
Österreich hatte den gesetzten Rahmen von 2,3 Millionen Euro je Unternehmen überschritten, da die Republik die Höchstgrenzen auf jede einzelne Gesellschaft innerhalb eines Konzerns anwandte und entsprechend auszahlte. Auf betroffene Unternehmen kommen Rückzahlungen zu, die zu Insolvenzen führen könnten, warnen Anwälte.