Forum - Körpernahe Dienstleistungen

 
Teddypetzi

Laut WKO sind körpernahe Dienstleistungen wie der mobile Friseur, Fußpflege usw. bei Kunden zuhause grundsätzlich zulässig.

 

Billie-Blue

Zu älteren Menschen kommt die Fußpflege oft nach hause. In manchen Fällen ist Fußpflege nicht aufschiebbar und würde zu medizinischen Komplikationen führen, etwa bei Diabetes. Deshalb kann man das kaum gänzlich verbieten.

 

 

Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 20.11.2020 um 12:08 Uhr

Raggiodisole

Fußpflege versteh ich ja noch, den Friseur aber nicht ...

und wie is denn das mit den "engen Kontakten" ?

Kontakte „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“ (Quelle: ORF) ...

und da gehören für mich weder der Friseur noch die Fußpflegerin dazu ...

Pannonische

Dieses Mal ist das eine so lasche Geschichte! Man kann praktisch ohnehin alles irgendwie rechtfertigen

AllBlacks

Laut Aussendung der Regierung bzw. Gesundheitsministeriums vom Dienstag(?) sind mobile Friseure, Pediküre, etc. NICHT erlaubt, da wurde nachgeschärft.

Silviatempelmayr

Ja es ist schon sehr verwirrend, und die Gewerbetreibenden müssen sich da gut informieren. Man will ja nicht eine Strafe kassieren.

moga67

Finde auch dieses ewige Hin und Her ist sehr verwirrend. Hab auch noch in Erinnerung, das stationäre Friseure schließen müssen, mobile Friseure aber arbeiten dürfen - und das passt überhaupt nicht!