Zu älteren Menschen kommt die Fußpflege oft nach hause. In manchen Fällen ist Fußpflege nicht aufschiebbar und würde zu medizinischen Komplikationen führen, etwa bei Diabetes. Deshalb kann man das kaum gänzlich verbieten.
Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 20.11.2020 um 12:08 Uhr

Laut WKO sind körpernahe Dienstleistungen wie der mobile Friseur, Fußpflege usw. bei Kunden zuhause grundsätzlich zulässig.