Ab 14. Juni darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden.
Neben den Bezeichnungsregeln wird mit der Novelle auch der Mindestfruchtgehalt von Marmeladen angepasst – von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.
Hintergrund der Namenseinschränkung bei Marmelade war, dass Großbritannien die Bezeichnung 1979 für ihre Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Trotz Protesten musste auch Österreich die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt im Jahr 1995 umsetzen. (orf)
Ab 14. Juni darf Marmelade in allen Obstvarianten im Handel wieder so heißen. EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ bezeichnet werden dürfen, alles andere musste als Konfitüre etikettiert werden.
Neben den Bezeichnungsregeln wird mit der Novelle auch der Mindestfruchtgehalt von Marmeladen angepasst – von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Produkten auf 500 Gramm. Damit sollen der Zuckergehalt reduziert und eine gesündere Zusammensetzung gefördert werden.
Hintergrund der Namenseinschränkung bei Marmelade war, dass Großbritannien die Bezeichnung 1979 für ihre Orangenmarmelade durchgesetzt hatte. Trotz Protesten musste auch Österreich die entsprechende Verordnung nach dem EU-Beitritt im Jahr 1995 umsetzen. (orf)