Forum - Maske verweigert – Kündigung rechtens

 
alpenkoch

Kritik an den Corona-Maßnahmen könne nicht als Weltanschauung gewertet werden, entschied nun der Oberste Gerichtshof.

Eine Tiroler Pflegerin hatte sich trotz mehrmaliger Aufforderung geweigert, den Pandemie-Vorschriften entsprechend eine Maske zu tragen. Ihr Arbeitgeber, der Samariterbund, kündigte schließlich die Frau, woraufhin diese vor das Arbeitsgericht zog, mit dem Argument, sie sei diskriminiert worden. Denn die Masken-Verweigerung sei Teil ihrer Weltanschauung.

Der Fall landete nach der Abweisung durch das Arbeitsgericht vor dem OGH. Dieser folgte der Argumentation der Masken-Verweigerin nicht

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Zuletzt bearbeitet von alpenkoch am 11.02.2022 um 08:49 Uhr

Petersilienschnecke

ich würde nicht anders handeln und der Pflegerin kündigen

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Geschieht der Pflegerin Recht.  Immerhin hat sie auch eine Verantwortung den zu Pflegenden und auch anderen Personen gegenüber.   

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die Maske gehört getragen und fertig                                                                                                                                   

Silviatempelmayr

Stimmt da muss man auch an seine Patienten denken. Da darf man nicht so egoistisch sein finde ich.

Katerchen

Sehr gut diese Entscheidung von einem Gericht. Diese Frau fühlt sich also diskriminiert weil sie ihrer "Weltanschauung" der Maskenverweigerung nicht nachkommen kann? Verrückte Welt.