Dass es eine Verpflichtung zur Mitgift gibt habe ich noch nie gehört.
Aber normalerweise gibt man den Kinder doch gerne einiges mit wenn es möglich ist.
Bei uns am Land gibt es oft noch größere Hochzeiten mit vielen Gästen.
Da bezahlen die beiden Väter auch meist das Hochzeitsmahl, ist oft nicht wenig.
Wusstest du, dass die Mitgift gesetzlich verankert ist? Heute nennt man es Ausstattung und ist eine besondere Form der elterlichen Unterhaltspflicht bei erstmaliger Verehelichung des Kindes. Sie soll eine Starthilfe für eine Haushaltsgründung sein.
Voraussetzung ist, dass das Kind kein eigenes Vermögen besitzt ( das Vermögen der Verlobten, des Verlobten zählt nicht) Zu Zahlen haben sowohl Eltern der Braut als auch des Bräutigams.
Die Höhe der Mitgift bzw. Ausstattung ist üblicherweise 25 bis 30% des Jahresnettoeinkommnens der Eltern. Die Eltern der Brautpaare haben also nicht solidarisch beizutragen sondern je nach Einkommen. Gibt es keine Eltern, so sind die Großeltern verpflichtet
Nach 3 Jahren erlischt der Anspruch auf Ausstattung.
Das kann teuer kommen, wenn man mehrere Kinder oder Enkelkinder hat.
Wird das bei euch so gemacht? Bei uns nicht.
Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 30.11.2022 um 12:41 Uhr