Wenn es immer der Gleiche ist eine Besitzstörungsklage einreichen. Zusätzlich noch auf Unterlassung und hohe Summe klagen, bei Verstoß wird es dann richtig teuer für den penetranten Fremdparker.
Abschleppen ist eine rechtliche Grauzone. Man muss nachweisen, dass man selbst stark beeinträchtigt ist (eingeparkt und wichtiger Termin) sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.
Wenn es immer der Gleiche ist eine Besitzstörungsklage einreichen. Zusätzlich noch auf Unterlassung und hohe Summe klagen, bei Verstoß wird es dann richtig teuer für den penetranten Fremdparker.
Abschleppen ist eine rechtliche Grauzone. Man muss nachweisen, dass man selbst stark beeinträchtigt ist (eingeparkt und wichtiger Termin) sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.