Die Salzburger Schuldenberatung kritisiert die kommende Neuregelung bei Privatkonkursen. Ab kommendem Jahr sollen Private fünf Jahre Zeit für Schuldenrückzahlung haben – statt bisher drei. Was gut klingt, bringe tatsächlich schwerwiegende Probleme für Schuldner.
Der Haken sei die so genannte Entschuldungsdauer. Diese soll ab Mitte nächsten Jahres wieder auf fünf Jahre verlängert werden – also auf den Zeitraum, der vor den Corona-Jahren galt.
Je länger der Rückzahlungsprozess dauert, desto höher sei die Belastung für Betroffene. Der Geschäftsführer der Schuldenberatung Salzburg ist Peter Niederreiter: „Es hängt damit zusammen, dass es ein Mindestangebot gibt. Derzeit müssen Betroffene das anbieten bei den Rückzahlungen, was in den nächsten drei Jahren pfändbar ist. Das würde sich wieder verschlechtern, weil nun wieder angeboten werden muss, was in fünf Jahren pfändbar ist. Und wir wissen, dass Entschuldigungen oder Konkurse, die länger dauern, auch öfter scheitern.“
Von längeren Verfahren würden vor allem die Gläubiger profitieren, ergänzt Niederreiter.
Meiner Meinung nach haben die Gläubiger doch ein Recht auf etwas mehr Tilgung der Schuldner.
gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3560/
Die Salzburger Schuldenberatung kritisiert die kommende Neuregelung bei Privatkonkursen. Ab kommendem Jahr sollen Private fünf Jahre Zeit für Schuldenrückzahlung haben – statt bisher drei. Was gut klingt, bringe tatsächlich schwerwiegende Probleme für Schuldner.
Der Haken sei die so genannte Entschuldungsdauer. Diese soll ab Mitte nächsten Jahres wieder auf fünf Jahre verlängert werden – also auf den Zeitraum, der vor den Corona-Jahren galt.
Je länger der Rückzahlungsprozess dauert, desto höher sei die Belastung für Betroffene. Der Geschäftsführer der Schuldenberatung Salzburg ist Peter Niederreiter: „Es hängt damit zusammen, dass es ein Mindestangebot gibt. Derzeit müssen Betroffene das anbieten bei den Rückzahlungen, was in den nächsten drei Jahren pfändbar ist. Das würde sich wieder verschlechtern, weil nun wieder angeboten werden muss, was in fünf Jahren pfändbar ist. Und wir wissen, dass Entschuldigungen oder Konkurse, die länger dauern, auch öfter scheitern.“
Von längeren Verfahren würden vor allem die Gläubiger profitieren, ergänzt Niederreiter.
Meiner Meinung nach haben die Gläubiger doch ein Recht auf etwas mehr Tilgung der Schuldner.