Forum - Radeln mit dem Hund: In Österreich verboten

 
MaryLou

Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist verboten. Die Vorgabe gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.

Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro.

 

AllBlacks

das sollte aber allen bekanntsein, ist ja auch ein großes risiko für die radelnden und auch für die anderen verkehrsteilnehmer.

Pesu07

Das ist wirklich eine sinnvolle Verordnung. Das Risiko mit dem Hund an der Leine zu radeln ist einfach für die Straßenverkehrsteilnehmer zu groß.

Martina1988

Finde ich sehr gut! Mir sind schon mal Radfahrer aufgefallen, bei denen der Hund nur schwer mithalten konnte - die armen Hunde! 

alpenkoch

danke  MaryLou   das wusste ich nicht

Teddypetzi

Manche Hunde brauchen das Auspowern, (unsere zählen da aber nicht dazu) und die sind dann nicht arm, aber das kannst nur dort machen wo die STVO nicht gilt

Zuletzt bearbeitet von Teddypetzi am 21.05.2020 um 18:57 Uhr

Limone

Das sieht man aber immer wieder, das das Personen machen, wenn sie mit dem Rad fahren. Gut zu wissen, das das verboten ist.

Dosch

Das sollte eigentlich für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, dass sie das nur auf Privatwegen machen. Aber leider ist das nicht der Fall 

hexy235

Das sollten die Hundehalter auch wissen. Es ist auch für den Hundhalter am Fahrrad sehr gefährlich, wenn der Hund in eine andere Richtung will.

Silviatempelmayr

Ich wusste das auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es gefährlich sein kann. Der Hund kann sich ja auch mit der Leine leicht verheddern.