das sollte aber allen bekanntsein, ist ja auch ein großes risiko für die radelnden und auch für die anderen verkehrsteilnehmer.
Forum - Radeln mit dem Hund: In Österreich verboten
Das ist wirklich eine sinnvolle Verordnung. Das Risiko mit dem Hund an der Leine zu radeln ist einfach für die Straßenverkehrsteilnehmer zu groß.
Finde ich sehr gut! Mir sind schon mal Radfahrer aufgefallen, bei denen der Hund nur schwer mithalten konnte - die armen Hunde!
danke MaryLou das wusste ich nicht
Manche Hunde brauchen das Auspowern, (unsere zählen da aber nicht dazu) und die sind dann nicht arm, aber das kannst nur dort machen wo die STVO nicht gilt
Zuletzt bearbeitet von Teddypetzi am 21.05.2020 um 18:57 Uhr
Das sieht man aber immer wieder, das das Personen machen, wenn sie mit dem Rad fahren. Gut zu wissen, das das verboten ist.
Das sollte eigentlich für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, dass sie das nur auf Privatwegen machen. Aber leider ist das nicht der Fall
Das sollten die Hundehalter auch wissen. Es ist auch für den Hundhalter am Fahrrad sehr gefährlich, wenn der Hund in eine andere Richtung will.
Ich wusste das auch nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es gefährlich sein kann. Der Hund kann sich ja auch mit der Leine leicht verheddern.
Das ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Das Halten an der Leine während der Fahrt wie auch das Anhängen von Tieren an Fahrzeugen, um sie mitlaufen zu lassen, ist verboten. Die Vorgabe gilt für Straßen und Radwege, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 726 Euro.