Das ganze ist so ein Kasperltheater, da bekommt ich wirklich nur mehr einen Grand!
Für was werden die Leute in den Rechtsabteilungen in den Ministerum bezahlt??? - haben die ihr Studium in der Baumschule gemacht? - das wär IHRE Arbeit, für die werden sie bezahlt!!!
Das vom Gesundheitsminister per Verordnung erlassene Betretungsverbot für öffentliche Orte war zu breit gefasst – und damit teilweise rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner heute veröffentlichten Entscheidung. Auch die selektive Öffnung der Geschäfte nach Ostern verstieß laut dem Höchstgericht gegen geltendes Recht.
Mittlerweile haben zwei Landesverwaltungsgerichte, jene in Wien und Niederösterreich, festgestellt, dass Strafen für den Verstoß gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen unzulässig – weil gesetzlich nicht gedeckt – waren. Das Land Niederösterreich zahlt deshalb alle für Privatbesuche während des Lockdowns verhängten Strafen zurück. Aandere Länder werden wohl nach erneuter Überprüfing folgen.
Zulässig gewesen wären zur Eindämmung des Coronavirus nur Betretungsverbote für genau umschriebene Orte oder regional begrenzte Gebiete (wie Gemeinden). Unter besonderen Umständen könnte ein Ausgangsverbot zwar, wenn es verhältnismäßig ist, gerechtfertigt sein. Aber für eine derart weitreichende Einschränkung der Freizügigkeit wäre eine konkrete und näher bestimmte Grundlage im Gesetz nötig, stellte das Höchstgericht fest.
Zuletzt bearbeitet von DIELiz am 22.07.2020 um 17:43 Uhr