Forum - VfGH: Betretungsverbote teilweise rechtswidrig.

 
DIELiz

Das vom Gesundheitsminister per Verordnung erlassene Betretungsverbot für öffentliche Orte war zu breit gefasst – und damit teilweise rechtswidrig. Zu dieser Einschätzung kam der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seiner heute veröffentlichten Entscheidung. Auch die selektive Öffnung der Geschäfte nach Ostern verstieß laut dem Höchstgericht gegen geltendes Recht.

Mittlerweile haben zwei Landesverwaltungsgerichte, jene in Wien und Niederösterreich, festgestellt, dass Strafen für den Verstoß gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen unzulässig – weil gesetzlich nicht gedeckt – waren. Das Land Niederösterreich zahlt deshalb alle für Privatbesuche während des Lockdowns verhängten Strafen zurück. Aandere Länder werden wohl nach erneuter Überprüfing folgen.

Zulässig gewesen wären zur Eindämmung des Coronavirus nur Betretungsverbote für genau umschriebene Orte oder regional begrenzte Gebiete (wie Gemeinden). Unter besonderen Umständen könnte ein Ausgangsverbot zwar, wenn es verhältnismäßig ist, gerechtfertigt sein. Aber für eine derart weitreichende Einschränkung der Freizügigkeit wäre eine konkrete und näher bestimmte Grundlage im Gesetz nötig, stellte das Höchstgericht fest.

man kann jedes Ding zerstückeln und auseinandernehmen. Somit müssen Gesetze klar formuliert sein. Manchmal müssen Gesetze wohl zu schnell erlassen werden und später werden dann die Fehler & Lücken aufgedeckt. So wie hier auch. Blöd gelaufen

leider wieder mehr Verwaltungsaufwand wegen Rückzahlungen.

Zuletzt bearbeitet von DIELiz am 22.07.2020 um 17:43 Uhr

moga67

Das ganze ist so ein Kasperltheater, da bekommt ich wirklich nur mehr einen Grand!

Für was werden die Leute in den Rechtsabteilungen in den Ministerum bezahlt??? - haben die ihr Studium in der Baumschule gemacht? - das wär IHRE Arbeit, für die werden sie bezahlt!!!

Silviatempelmayr

Das kann doch nicht sein dauernd passieren Fehler. Gut das diese Leute keine Ärzte geworden sind, da wären schon einige Patienten gestorben.

Pesu07

Jetzt kommen hoffentlich immer mehr Menschen hierzulande drauf, dass viele Gesetze nicht i.O. waren.
Jene, deren Verfahren noch nicht abegeschlossen ist, haben Glück. Wenn die Strafe aber schon bezahlt wurde und das Verfahren abgeschlossen ist, wird es kompliziert, wenn nicht unmöglich, das bezahlte Geld wieder zurückzubekommen. Anschober könnte das mit einer Weisung an die Landeshauptleute leicht und schnell lösen. Aber er alleine darf das wohl nicht entscheiden!

Billie-Blue

Ich wiederhole mich. Das kommt davon wenn man keinen sattelfesten Verfassungsjuristen samt komtetenten Mitarbeitern im Ministerium hat. Die Regierung hat vor dem 15 . März den Lockdown geplant und nicht einmal die Gesatze auf Bestand prüfen lassen, wenn sie es selber schon nicht können. In jeder Firma wäre das ein Entlassungsgrund und wir müssen uns weiterhin mit dieser Regierung ärgern. Man kriegt wirklich einen Grand.