Forum - Wer wird bestraft?

 
MaryLou

Wie wollen die Behörden feststellen daß ich mich nicht an die Corona-Ausgangszeit halte? 

Es gibt soviele Schlupflöcher-kein Polizist kann mir beweisen daß ich nicht Nachts spazieren gehen muß weil mir sonst die Decke auf den Kopf fällt.

Silviatempelmayr

Aber nach 20.00 Uhr ist es im Winter eh nicht sinnvoll noch herumzulaufen. Meist ist man da schlecht sichtbar. Man kann sich schon ein wenig einschränken finde ich.

Zwiebel

Ich muss nicht von jedem gesehen werden und gehe daher weiterhin auch nachts spazieren. Außerdem weiß ich nicht, inwiefern mein nächtliches Spazierengehen zur Verbreitung von Corona beitragen und weshalb ich es deshalb einschränken soll 

In welchem Fall darf man denn nachts eigentlich nicht rausgehen, fällt doch eh so gut wie alles unter ",körperliche und geistige Erholung" ...

Martina1988

Naja, wenn man Gruppen zusammensitzen sieht, noch dazu mit Alkohol, kann man sich vermutlich nicht mehr so einfach auf spazieren gehen rausreden.

moga67

Erklärt sich irgendwie von selber. Wenn ich in der Clique unterwegs bin, wird mir die Polizei wahrscheinlich kaum glauben, dass ich nur spazieren bin oder Sport betreibe.
 Zwiebel - raus darfst du immer aber nur alleine oder mit Mitgliedern des gleichen Haushalt bei:

·       Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

·       Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten

·       Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

·       Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich

·       Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung (z.B. Spazieren gehen, Joggen, Gassi gehen)