Bei einem plötzlichen Kälteeinbruch sind Werkstätten oft schnell ausgebucht. Außerdem ist man mit Winterreifen auch bei kalten Nächten oder in höheren Lagen sicherer unterwegs.

▶ Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5t gilt vom 1.November bis 15.April die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

▶ Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S." oder "M&S" ("Matsch & Schnee") gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen.

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