Stornogebühr für Tischreservierung?
Stellen Sie sich vor, Sie betreten ein kleines Restaurant zur Hauptessenszeit - und alle Tische sind leer. Was denken Sie über das Lokal? Schließen Sie daraus, dass die Küche so fürchterlich sein muss, dass sich niemand hineinwagt? Das kann ein völliger Trugschluss sein. Möglicherweise haben alle Gäste, die einen Tisch reserviert haben, ihre Buchung einfach platzen lassen.
Tischreservierung - existenzielles Risiko für den Wirt
- Einen Tisch im Restaurant zu reservieren, kann in vielen Fällen eine gute Entscheidung sein.
- Insbesondere, wenn der Restaurantbesuch Teil der Freizeitplanung ist oder im Rahmen einer geschäftlichen Besprechung stattfindet, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gastes, den Weg ins Lokal nicht vergeblich anzutreten oder vor Ort lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
- Was sich viele Ausgehwillige nicht bewusst machen: Eine Reservierung ist ein Vertrauensvorschuss des Wirts an seinen Gast, und gleichzeitig ein erhebliches Risiko.
- Taucht der Gast ohne vorherige Absage nicht auf, kann dem Restaurantbetreiber erheblicher Schaden entstehen.
Reservierungsabsage - mehr als nur guter Ton
- Ein Restaurant lebt von seinen Gästen. Die meisten Betriebe können nur bei vollem Haus wirtschaftlich betrieben werden, denn die Betriebskosten in der Gastronomie sind beträchtlich.
- Wer einen Teil der betrieblichen Kapazität durch eine nicht stornierte Buchung blockiert, verhält sich im Grunde geschäftsschädigend, denn er bricht einen mit dem Restaurant abgeschlossenen, mündlichen Vertrag.
- Wer sich so verhält, muss sich bewusst machen, dass er eventuell für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
- Viele Restaurants regeln das mit einer Stornogebühr, die in einem solchen Fall zur Anrechnung kommt.
Absage - kleine Mühe mit großer Wirkung
- Eine Reservierung abzusagen, ist keine große Sache. Es gibt kein Rechtsweg, der eingehalten werden muss, keine Formulare, keine Bürokratie.
- In der Regel genügt schon ein kurzer Anruf, und der Gastronom hat die Möglichkeit, den Tisch neu zu belegen.
- Viele Restaurants bieten auch die Möglichkeit, sowohl die Reservierung als auch die eventuelle Absage online abzuwickeln, sei es durch eine kurze Mail oder eine Nachricht über den Messenger.
- Eigentlich sollte es bei diesen unkomplizierten Möglichkeiten selbstverständlich sein, sich dem Wirt gegenüber fair zu verhalten.
- Bleibt die Frage, wann die Absage erfolgen sollte. Die einfache Antwort: so früh wie möglich.
- So bald man weiß, dass es nichts wird mit dem geplanten Besuch, sollte die Stornierung erfolgen.
- Manchmal ergibt sich der Absagegrund erst kurz zuvor - auch dann lohnt es sich noch, das dem Restaurant mitzuteilen, denn in diesem Fall steht der Tisch dann spontanen Besuchern zur Verfügung.
Absage nur bei großen Gesellschaften?
- Jeder leere Tisch verursacht dem Betrieb Schaden, ob es die große Tafel für das Betriebsjubiläum oder der verträumte Zweiertisch für ein romantisches Rendezvous ist.
- Selbst, wenn man für sich alleine einen Tisch hat reservieren lassen, sollte man ihn absagen, wenn sich die Pläne geändert haben.
- Damit hilft man dem Wirt dabei, die Existenz des Restaurants zu sichern, in dem man auch in Zukunft tafeln möchte.
Absage - nur mit gutem Grund?
- Ein Restaurantbesuch ist etwas anderes als etwa die Kündigung im Fitnesscenter. Muss bei letzterem ein triftiger Grund vorliegen - in der Regel ärztlich nachgewiesene Einschränkungen - kann die Restaurantabsage grundlos erfolgen.
- Der Wirt will nicht wissen, warum sie nicht kommen. Er will lediglich die Möglichkeit haben, über den Tisch neu zu verfügen.
- Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, eine Reservierung rechtzeitig abzusagen.
- Im umgekehrten Fall würde man das auch erwarten. Manchmal ist einfach nur ein wenig Nachdenken und Einfühlungsvermögen erforderlich.
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User Kommentare
Finde ich gerechtfertigt. Auch in den meisten anderen Branchen wird eine Stornogebühr verrechnet. In gut besuchten Restaurants entsteht durch die dann nicht besetzten (nicht neu vergebenen) Tische (auch Kleine) ein direkter finanzieller Schäden.
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Ich finde es gerechtfertig wenn die Reservierung zu kurzfristig abgesagt wird. Der Wirt stellt sich darauf ein, kauft vielleicht sogar mehr ein wenn eine größere Gesellschaft sich angekündigt hat.
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Es ist wirklich sehr ärgerlich, wenn Gäste zunächst buchen und dann nicht erscheinen. Bei Ärzten und Therapeuten haben ja bereits eine entsprechende Gebühr, die ggf. eingefordert wird.Allerdings sind Stornogebühren im normalen Restaurantbereich sicher kein Schritt in die richtige Richtung. Wenn wir reservieren, werden wir immer nach der Telefonnummer gefragt und können ggf. angerufen werden, wenn wir nicht erscheinen. Wir handhaben es amer IMMER so, dass wir rechtzeitig absagen, wenn es mal nicht passt und haben immer nur gute Erfahrungen damit gemacht; uns wird immer dafür gedankt. Dann macht man das auch gerne so.
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Ja, das stimmt! Bei Ärzten gibt es ja auch mittlerweile eine Gebühr, wenn man nicht erscheint.
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Ich finde es vollkommen in Ordnung wenn jemand Reserviert und dann vielleicht gar nicht oder kurzfristig absagt , das ihm dann eine Rechnung präsentiert wird. Ich kenne kein Lokal was beim rechtseitigen absagen etwas in Rechnung stellt, die Betonung liegt auf Rechtzeitig.
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Ich finde es ganz richtig und anscheinend auch notwendig Stornogebühren zu verlangen wenn jemand nicht erscheint.
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finde es schade dass zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss. Wenn jeder einfach den Anstand hätte früh genug anzurufen wenn der Tisch doch nicht benötigt wird wäre dies wahrscheinlich nicht notwendig
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Wir reservieren meistens vorher, da wir wissen, das in unserem gewählten Lokal sonst kein Platz wäre. Ich finde es selbstverständlich abzusagen, wenn etwas dazwischen kommen würde. Es ist doch wirklich ein Privileg vom Gastwirt, wenn er uns ein Tisch reserviert.
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Der Gastwirt muss ja auch kalkulieren , also warum soll er dann auf eine Stornogebühr verzichten, wenn ich einen Tisch Buche und dann nicht erscheine?
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Ich weiß von einer Stornogebühr von einem 2-Sterne-Restaurant, das ausschließlich Menü anbietet. Wenn ein Tisch ausfällt, kann der Gastwirt den nicht durch zufällig vorbeikommende Gäste ersetzen. Da bleibt er dann auf Waren sitzen. Das Restaurant verlangt eine „Strafzahlung“ von 100 Euro, wenn die Gäste nicht erscheinen. Ich finde das gut so.
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Ja ist ärgerlich für den Wirten, vor allem, wenn er extra eingekauft hat, was aber, glaube ich, zumindest in Wien selten vorkommt. Die Konsequenz einer solchen Stornogebühr wären jedoch wohl auch weniger Reservierungen und damit uU weniger Gäste.
Meine Erfahrung ist, dass man für die meisten Lokale eh keine Reservierung braucht, wenn man nicht gerade zu zwölft hinkommt.
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