Stornogebühr für Tischreservierung?

Stellen Sie sich vor, Sie betreten ein kleines Restaurant zur Hauptessenszeit - und alle Tische sind leer. Was denken Sie über das Lokal? Schließen Sie daraus, dass die Küche so fürchterlich sein muss, dass sich niemand hineinwagt? Das kann ein völliger Trugschluss sein. Möglicherweise haben alle Gäste, die einen Tisch reserviert haben, ihre Buchung einfach platzen lassen.

Stornogebühr für Tischreservierung? Ein Restaurant lebt von seinen Gästen. (Foto by: VitalikRadko / Depositphotos.com)

Tischreservierung - existenzielles Risiko für den Wirt

  1. Einen Tisch im Restaurant zu reservieren, kann in vielen Fällen eine gute Entscheidung sein.
  2. Insbesondere, wenn der Restaurantbesuch Teil der Freizeitplanung ist oder im Rahmen einer geschäftlichen Besprechung stattfindet, ist es ein berechtigtes Anliegen des Gastes, den Weg ins Lokal nicht vergeblich anzutreten oder vor Ort lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
  3. Was sich viele Ausgehwillige nicht bewusst machen: Eine Reservierung ist ein Vertrauensvorschuss des Wirts an seinen Gast, und gleichzeitig ein erhebliches Risiko.
  4. Taucht der Gast ohne vorherige Absage nicht auf, kann dem Restaurantbetreiber erheblicher Schaden entstehen.

Reservierungsabsage - mehr als nur guter Ton

  • Ein Restaurant lebt von seinen Gästen. Die meisten Betriebe können nur bei vollem Haus wirtschaftlich betrieben werden, denn die Betriebskosten in der Gastronomie sind beträchtlich.
  • Wer einen Teil der betrieblichen Kapazität durch eine nicht stornierte Buchung blockiert, verhält sich im Grunde geschäftsschädigend, denn er bricht einen mit dem Restaurant abgeschlossenen, mündlichen Vertrag.
  • Wer sich so verhält, muss sich bewusst machen, dass er eventuell für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
  • Viele Restaurants regeln das mit einer Stornogebühr, die in einem solchen Fall zur Anrechnung kommt.

Absage - kleine Mühe mit großer Wirkung

  1. Eine Reservierung abzusagen, ist keine große Sache. Es gibt kein Rechtsweg, der eingehalten werden muss, keine Formulare, keine Bürokratie.
  2. In der Regel genügt schon ein kurzer Anruf, und der Gastronom hat die Möglichkeit, den Tisch neu zu belegen.
  3. Viele Restaurants bieten auch die Möglichkeit, sowohl die Reservierung als auch die eventuelle Absage online abzuwickeln, sei es durch eine kurze Mail oder eine Nachricht über den Messenger.
  4. Eigentlich sollte es bei diesen unkomplizierten Möglichkeiten selbstverständlich sein, sich dem Wirt gegenüber fair zu verhalten.
  5. Bleibt die Frage, wann die Absage erfolgen sollte. Die einfache Antwort: so früh wie möglich.
  6. So bald man weiß, dass es nichts wird mit dem geplanten Besuch, sollte die Stornierung erfolgen.
  7. Manchmal ergibt sich der Absagegrund erst kurz zuvor - auch dann lohnt es sich noch, das dem Restaurant mitzuteilen, denn in diesem Fall steht der Tisch dann spontanen Besuchern zur Verfügung.

Absage nur bei großen Gesellschaften?

Stornogebühr für Tischreservierung? Viele Restaurants sind schon über einen eigenen Messenger erreichbar. (Foto by: LDProd / Depositphotos.com)

  • Jeder leere Tisch verursacht dem Betrieb Schaden, ob es die große Tafel für das Betriebsjubiläum oder der verträumte Zweiertisch für ein romantisches Rendezvous ist.
  • Selbst, wenn man für sich alleine einen Tisch hat reservieren lassen, sollte man ihn absagen, wenn sich die Pläne geändert haben.
  • Damit hilft man dem Wirt dabei, die Existenz des Restaurants zu sichern, in dem man auch in Zukunft tafeln möchte.

Absage - nur mit gutem Grund?

  1. Ein Restaurantbesuch ist etwas anderes als etwa die Kündigung im Fitnesscenter. Muss bei letzterem ein triftiger Grund vorliegen - in der Regel ärztlich nachgewiesene Einschränkungen - kann die Restaurantabsage grundlos erfolgen.
  2. Der Wirt will nicht wissen, warum sie nicht kommen. Er will lediglich die Möglichkeit haben, über den Tisch neu zu verfügen.
  3. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, eine Reservierung rechtzeitig abzusagen.
  4. Im umgekehrten Fall würde man das auch erwarten. Manchmal ist einfach nur ein wenig Nachdenken und Einfühlungsvermögen erforderlich.

Bewertung: Ø 3,9 (13 Stimmen)

User Kommentare

Katerchen

Ich weiß von einer Stornogebühr von einem 2-Sterne-Restaurant, das ausschließlich Menü anbietet. Wenn ein Tisch ausfällt, kann der Gastwirt den nicht durch zufällig vorbeikommende Gäste ersetzen. Da bleibt er dann auf Waren sitzen. Das Restaurant verlangt eine „Strafzahlung“ von 100 Euro, wenn die Gäste nicht erscheinen. Ich finde das gut so.

Auf Kommentar antworten

oster

Finde ich gerechtfertigt. Auch in den meisten anderen Branchen wird eine Stornogebühr verrechnet. In gut besuchten Restaurants entsteht durch die dann nicht besetzten (nicht neu vergebenen) Tische (auch Kleine) ein direkter finanzieller Schäden.

Auf Kommentar antworten

Ullis

Wir reservieren meistens vorher, da wir wissen, das in unserem gewählten Lokal sonst kein Platz wäre. Ich finde es selbstverständlich abzusagen, wenn etwas dazwischen kommen würde. Es ist doch wirklich ein Privileg vom Gastwirt, wenn er uns ein Tisch reserviert.

Auf Kommentar antworten

Kanguruh1

Der Gastwirt muss ja auch kalkulieren , also warum soll er dann auf eine Stornogebühr verzichten, wenn ich einen Tisch Buche und dann nicht erscheine?

Auf Kommentar antworten

-michi-

finde es schade dass zu solchen Maßnahmen gegriffen werden muss. Wenn jeder einfach den Anstand hätte früh genug anzurufen wenn der Tisch doch nicht benötigt wird wäre dies wahrscheinlich nicht notwendig

Auf Kommentar antworten

Pesu07

Auch ich finde es vollkommen in Ordnung, wenn Stornokosten verlangt werden. Ich hab schon öfters in Restaurant beobachtet, dass reservierte Tische freibleiben und Gäste keinen Tisch bekommen.

Auf Kommentar antworten

Martina1988

Ich finde es gerechtfertigt, eine Gebühr zu bezahlen, wenn man einen gebuchten Tisch nicht absagt. Schließlich kann das Restaurant den Tisch sonst nicht anderweitig vergeben.

Auf Kommentar antworten

hexy235

Ich finde es ganz richtig und anscheinend auch notwendig Stornogebühren zu verlangen wenn jemand nicht erscheint.

Auf Kommentar antworten

Zwiebel

Ja ist ärgerlich für den Wirten, vor allem, wenn er extra eingekauft hat, was aber, glaube ich, zumindest in Wien selten vorkommt. Die Konsequenz einer solchen Stornogebühr wären jedoch wohl auch weniger Reservierungen und damit uU weniger Gäste.
Meine Erfahrung ist, dass man für die meisten Lokale eh keine Reservierung braucht, wenn man nicht gerade zu zwölft hinkommt.

Auf Kommentar antworten

AllBlacks

In letzter Zeit hat sich leider eine Mentalität entwickelt, mehrere Reservierungen zu tätigen und dann nach momentaner Lust und Laune in ein Lokal zu gehen und den Rest der Reservierungen verfallen zu lassen. Deshalb ist eine Stornogebühr zu befürworten. Eventuell sollten Reservierungen nur mehr mit Kreditkarte möglich sein, wo der Stornobetrag automatisch abgebucht wird.

Auf Kommentar antworten