Grillen auf dem Balkon

Balkongrillen ist mit Einhaltung unterschiedlicher Landesgesetze und der Hausordnung sowie grillen mit einem Elektrogriller kein Tabu. Hierbei ist das Thema "Rücksicht auf den Nachbarn" sehr groß.

Grillen auf dem Balkon Auch am Balkon kann man seinen Grill anheizen. (Foto by: © annagrafikdesign / fotolia.com)

Der häufigste Auslöser für einen Nachbarschaftsstreit ist das Grillen auf dem Balkon. Es gibt keine gesetzliche Regelung, es hängt vom Ermessen der Gerichte ab.

Meist ist ein Grillverbot in der Hausordnung oder Mietverträgen aufgeführt, dennoch kann das Grillen Mietern eher verwehrt werden wie Wohnungseigentümern. Oft werden darin auch spezielle Grillzeiten und Grillplätze festgelegt, an die man sich halten muss.

Grillen verboten?

Laut österreichischem Bundesgesetz ist Grillen am Balkon erlaubt. Hindernisse hierbei sind einzelne verwaltungsrechtliche Einschränkungen in den unterschiedlichen Landesgesetzen.

Aber auch durch eine klare Regelung in der Hausordnung kann das Grillen auf dem Balkon verboten werden. Bei Regelverletzung der Hausordnung kann im schlimmsten Fall der Mieter gekündigt werden.

ACHTUNG:
Vorsicht, die gesetzliche Lage variiert von Bundesland zu Bundesland. Nicht überall sind Holzkohle- und Gasgriller erlaubt. In manchen Bundesländern ist das Grillen am Balkon auf Elektro-Grillgeräte eingeschränkt.

In Wien wiederum sind Gasgriller bedenkenlos am Balkon zu benützen, wenn es die jeweilige Hausordnung oder der Mietvertrag nicht anders vorsieht und die Ruhezeiten (22 Uhr bis 6 Uhr früh) eingehalten werden.

Idealerweise informieren Sie sich über die feuerpolizeilichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes bzw. Ihrer Gemeinde.

Generell gilt: In Wohnungen am besten nachfragen, was verboten ist - im eigenen Garten ist hingegen (fast) alles erlaubt, solange das ortsübliche Maß an z.B. Rauchentwicklung beim Grillen nicht überschritten, oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Nachbarn

Grillen auf dem Balkon Im Mietvertrag oder der Hausordnung kann geregelt sein ob man am Balkon grillen darf oder nicht. (Foto by: DmitryPoch / Depositphotos)

Um einen Streit mit seinen Nachbarn nicht zu riskieren, ist es besser sich an einige wesentliche Dinge zu halten.

  • Zum Beispiel sollte man drauf achten welchen Grill man verwendet. Um großartige Rauchentwicklungen zu vermeiden, sollt eher mit einem emissionsarmen Elektro- oder Gasgrill gearbeitet werden.
  • Hat man keine andere Möglichkeit als Holz- bzw. Kohlegrill, sollte man den/die Nachbaren oder Hausverwaltung davon in Kenntnis setzen.
  • Zusätzlich sollte man prüfen, aus welcher Richtung der Wind weht, und den Grill so aufstellen, dass er nicht unmittelbar im Zug steht - ganz wichtig ist auch der Funkenflug!
  • Grillen am Balkon im Dachgeschoss ist in den meisten Fällen kein Problem, Bewohner niederer Stockwerke sollten jedoch auf Mitbewohner Rücksicht nehmen (Rauch, Geruchsbelästigung, Funkenflug).

Vorsichtsmassnahmen

  • Wer einen Balkon aus Holz besitzt, sollte sich wohl besser einen Elektrogrill zulegen.
  • Betonierte Balkone eigenen sich in jedem Fall besser für Grillabende.
  • Trotzdem sollte man sich der Brandgefahr durchaus bewusst sein und einen Eimer Wasser zur Seite stellen.
  • Um den aufdringlichen Rauch zu verhindern, sollte man das Grillgut nicht direkt auf den Rost legen. Das Fett tropft in die heiße Glut und verursacht so den Qualm den man vermeiden sollte und möchte.
  • Am besten ist es, wenn man besagten Rost vorher mit Alufolie auslegt oder extra dafür angefertigte Aluminiumschalen, die es in jedem Handel für wenig Geld gibt, besorgt.

Fazit

Abschließend zum Thema Grillen auf dem Balkon: Auf Grund von Zivilgerichtsurteilen gibt es nur Faustregeln. Erlaubt ist das Grillen in zumutbarem Rahmen. Konkret gesagt: pro Woche 3 Stunden täglich an etwa 2-3 Tagen, allerdings ohne Party-Lärm.

Um noch lange die schöne Aussicht auf dem Balkon genießen zu können, sollte man sich mit seinen Nachbarn gut stellen. Das heißt: Rücksicht nehmen und sich in die Lage des Nachbarn versetzen.

Grillen mit Holzkohle oder Gas am Balkon kann aufgrund der Feuerschutz-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes oder einer Verfügung des Eigentümers untersagt sein.

Wer vor der Anschaffung des Grillers sichergehen möchte, was erlaubt ist, informiert sich am besten bei der der eigenen Stadt oder der Feuerpolizei des jeweiligen Bundeslandes und wirft einen Blick in Hausordnung und Mietvertrag.


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User Kommentare

Katerchen

In Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern ist in der Regel das Grillen auf den Balkonen untersagt. Oft genug zieht der Rauch und die Gerüche vom Grillgut in die benachbarten Wohnungen und da ist nicht jeder Nachbar verständlicherweise begeistert.

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