Ist Bio drin wo Bio drauf steht

Bio oder nicht Bio - für Kunden ist es nicht immer leicht nachzuvollziehen was nun wirklich stimmt. Zahlreiche unverständliche Symbole, Gütesiegel und Kennzeichnungen befinden sich auf den Produkten.

Ist Bio drin wo Bio drauf steht Achten Sie auf Kennzeichnungen mit dem Bio-Siegel. (Foto by: © istock.com)

Für Kunden ist es nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zahlreiche Symbole, Gütesiegel und Kennzeichnungen befinden sich auf den Produkten.

Normalerweise dürfen nur wirkliche Bio-Produkte solche BIO-Gütesiegel tragen: „aus biologischem bzw. Anbau/Landbau“ oder „aus biologischer/ökologischer Landwirtschaft“. Dazu kommt die Bezeichnung der Kontrollstelle, entweder mit Namen und/oder mittels der Kontrollnummer, wie z. B. AT-N-02-BIO. Damit schnell erkennbar ist, was „Bio“ ist, gibt es noch diverse Kennzeichnungen mit dem Bio-Siegel.

Werden Produkte auf Bauernmärkten angeboten, so kann man den Erzeuger nach dem Zertifikat der Kontrollstelle fragen oder aber, ob er Mitglied in einem Bio-Verband ist. Jeder, der biologische Produkte herstellt oder verkauft, muss sich nach den EU-Richtlinien bei den entsprechenden Kontrollstellen angemeldet haben.

Europäische BIO-Gütesiegel:

  • AMA-Bio-Siegel
  • AMA-Gütesiegel
  • Deutsches Bio-Siegel
  • uvw.

Weitere österreichische BIO-Gütesiegel:

  • Bio Austria
  • Demeter
  • Bioland
  • Naturland
  • Bio Suisse
  • Ja Natürlich (REWE-Gruppe: Billa, Merkur, ADEG)
  • Zurück zum Ursprung, Natur aktiv (Hofer)
  • Natur pur (Spar)
  • Natürlich für uns (Zielpunkt)
  • Echt Bio (Penny)
  • Bio Trend (Lidl)
  • Bio vom Berg (MPREIS)

Beim EU-Bio-Logo muss zusätzlich auch ein Kontrollstellencode angegeben sein - z.B. AT-BIO-301:

  • AT = Österreich
  • BIO = biologisch
  • 301 = Kontrollstelle Austria Bio Garantie GmbH

Weitere Kontrollstellencodes sind:

  • BIOS – Biokontrollservice Österreich – AT-BIO-401
  • LACON GmbH – AT-BIO-402
  • Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH (SLK) – AT-BIO-501
  • Kontrollservice BIKO Tirol – AT-BIO-701
  • SGS Austria Controll-Co. GesmbH – AT-BIO-902

Bio-Schwindel

Aufpassen sollte man aber, dass man nicht auf Bio-Schwindel hereinfällt. Es gibt nämlich auch zahlreiche Erzeuger und Anbieter, die von dem Bio-Trend profitieren wollen.

Sie bieten Produkte aus "biologischer Landwirtschaft", "aus naturnahem Anbau", "aus umweltgerechter Landwirtschaft" oder "aus kontrolliertem Anbau" an und haben diese gar nicht nach den strengen Richtlinien prüfen lassen  sind also nicht BIO!

So tauchen auch oft Begriffe wie „Vollwert“, „alternativ“, „kontrolliert“, „unbehandelt“ oder „naturnah“ auf und führen den Verbraucher in die Irre. Dabei handelt es sich aber nicht um biologisch angebaute Produkte.

Info: Die echte Bio-Ware erkennt man am vorgegebenen Wortlaut wie oben beschrieben. Nur bei den so gekennzeichneten Gütern handelt es sich auch definitiv um echte Bio-Ware.

Bio Kontrollsysteme

Ist Bio drin wo Bio drauf steht Echte Bio Ware wird einmal im Jahr nach den gesetzlichen Standards kontrolliert. (Foto by: © istock.com)

Damit die Verbraucher keinem Schwindel auf den Leim gehen gibt es ein komplexes Kontrollsystem, dem sich alle Produzenten biologischer Lebensmittel unterziehen müssen. Es zählt zu den wirkungsvollsten und dichtesten Kontrollsystemen im Lebensmittel-Bereich. Der Standard ist für Lebensmittelhersteller und Bio-Bauern in ganz Europa einheitlich.

Die Kontrolle nach den gesetzlichen Standards erfolgt mindestens einmal pro Jahr. Kontrolliert werden die Rohstoffe, Zutaten und Hilfsmittel darauf, ob sie für Bio-Lebensmittel zugelassen sind. Außerdem werden die Prozesse der Herstellung und Verarbeitung streng geprüft.

Qualität steht im Vordergrund

Durch das lückenlose Kontrollsystem erhalten Verbraucher eine entsprechende Sicherheit bei Bio-Lebensmitteln. Besonders die Qualität steht im Vordergrund der systematischen Kontrollen. Geprüft werden alle Unternehmen, die an der Erzeugung beteiligt sind, vom Bauern bis zur Mühle über die Transporteure und Händler, über die Lebensmittelproduzenten bis hin zum Großhandel.

Diese lückenlose Kontrolle der Lebensmittelkette ist notwendig, damit eine notwendige Rückverfolgung möglich ist. Die Grundlage für die Prüfung bilden umfangreiche Aufzeichnungen aller beteiligten Unternehmen.

Dazu zählen die Beschaffung der Rohwaren, die Lagerung, die Verwendung von Zutaten, Aufzeichnungen zu Rezepturen und Verbrauch sowie über den Verkauf.

Bio-Herkunft

Ist Bio drin wo Bio drauf steht Bio Waren Erzeuger müssen die Einhaltung der EU-Richtlinien nachweisen. (Foto by: © montebelli / fotolia.com)

Für jeden verwendeten Bio-Bestandteil muss auch die Bio-Herkunft einwandfrei nachgewiesen werden können. Dadurch findet ein Abgleich statt, welche Rohstoffe eingekauft und welche Bio-Lebensmittel verkauft wurden. Begutachtet werden außerdem in den beteiligten Unternehmen die Tiere, die Ackerflächen, Lagermöglichkeiten und auch die Produktions- und Verkaufsräume.

Selbst eingesetzte Betriebsmittel, wie Futter, Saatgut oder Dünger und die verwendeten Rohwaren und Zusatzstoffe werden getestet, ob sie für Bio-Lebensmittel zugelassen sind. Werden Bio-Lebensmittel aus so genannten Drittstaaten in die EU eingeführt, so müssen sich auch diese einem gleichwertigen Kontrollsystem unterziehen.

Dazu müssen die Erzeuger und auch die Kontrollstellen die Einhaltung der EU-Richtlinien beweisen, wie sie europaweit für Bio-Lebensmittel gelten. Bei manchen Ländern wurden die Bio-Kontrollstellen allgemein anerkannt, bei anderen muss für jedes einzelne Bio-Produkt eine Importermächtigung beantragt werden.

Mit Hilfe dieses komplizierten Verfahrensweges wird durch die Kontrollstellen im Inland die Arbeitsweise der ausländischen Kontrollstellen geprüft und ebenso, ob die Erzeugung der Bio-Produkte mit EU-Maßstäben vergleichbar ist.

Gesetzliche Kontrollen

Die gesetzliche Grundlage für diese Kontrollen ist die EG-Öko-Verordnung. Darin sind alle Richtlinien und Festlegungen für die Kontrollen biologischer Lebensmittel vorgeschrieben. Die EU-Mitgliedsländer haben zusätzlich noch weitere Regelungen für Bio-Lebensmittel und vor allem auch für notwendige Sanktionierung der einzelnen Unternehmen, wenn diese gegen die EG-Öko-Verordnung verstoßen.

Österreich hat zu diesem Zweck das Öko-Landbaugesetz, welches regelt, wie eine missbräuchliche Lebensmittelkennzeichnung zu bestrafen ist. Weiterhin regelt dieses Gesetz die Verfahren zur Zulassung der einzelnen Kontrollstellen. Diese bekommen die zuständigen Stellen von de Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, welche auch die einzelnen Bundesländer überwacht. Für die Kontrollstellen sind bestimmte Arbeitsweisen nach europäischer Norm vorgegeben, welche diese auch nachweisen müssen. Dadurch werden eine zuverlässige, neutrale und objektive Beurteilung gewährleistet.


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User Kommentare

MaryLou

Dieser Artikel ist sehr interessant da ich der Meinung war Bio-Ware gekauft zu haben, aber mir ja nicht sicher sein kann wenn ich "aus biologischer Landwirtschaft" gekauft habe. Also werde ich in Zukunft genauer darauf achten.

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Pesu07

Also, wenn ich im Bioladen und direkt vom Biobauern einkaufe, vertraue ich voll darauf, dass auch wirklich Bio drinnen ist. Andere Zertifizierungen sind kritisch zu betrachten.

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